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Datum: 3.2.2022
Kategorien: Publikation

Publikation: Keine Verletzung des Wettbewerbsrechts durch Nachhaltigkeitsinitiative im Bananensektor

Copyright: Bundeskartellamt

Besonders für Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP), die im Kontext von Lieferketten arbeiten, ist das Kartellrecht relevant, so dass sich beispielsweise Zusammenschlüsse in Agrarlieferketten auf dem Radar der zuständigen Behörden befinden. Das Kartellamt hat kürzlich geprüft, ob sich die Zusammenarbeit deutscher Einzelhandelsvertreter*innen in Kooperation mit der GIZ zur Existenzsicherung durch faire Löhne für Bananenbauern und -bäuerinnen in einem kartellrechtlich gesicherten Rahmen befindet. An der Arbeitsgruppe beteiligen sich ALDI Nord und ALDI SÜD, REWE Group, Lidl, Kaufland, dm-drogerie markt und tegut. Durch gemeinsam festgelegte und schrittweise in die Eigenmarkenprodukte integrierten „Living Wage Kriterien“ streben die Stakeholder einen nachhaltigen Wandel im Bananensektor an. In einer Pressemitteilung vom 18.01.2022 kam das Kartellamt zu dem Ergebnis, dass „keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zu gemeinsamen Standards zu Löhnen im Bananensektor“ bestehen. Das sind gute Neuigkeiten für das Bananenprojekt – im kommenden Jahr soll die Brancheninitiative nach ihrer nun startenden Pilotphase in Ecuador auch in weiteren Bezugsländern umgesetzt werden.

Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts finden Sie hier und weiterführend Informationen auf der Website der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten.