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Publikation: EU-Kommission legt Entwurf für Lieferkettengesetz vor

Der Gesetzesentwurf geht über das hinaus, was das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits für Unternehmen vorsieht
Während einige EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, bereits eigene Lieferkettengesetze verabschiedet haben, zieht nun die EU-Kommission mit einem Gesetzesentwurf für die Europäische Union nach.
Der am 23. Februar veröffentlichte Entwurf sieht eine Reihe von Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferketten vor, die den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt verbessern sollen.
Der Kommissionsentwurf sieht ein schrittweises Vorgehen vor. In einer ersten Etappe sollen die Regeln für alle Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mehr als 150 Millionen Euro Brutto-Umsatz gelten. Zwei Jahre später sollen die Regeln auch für Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten und einem Bruttoumsatz von über 40 Millionen Euro gelten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Lieferketten zukünftig auf einen effektiveren Schutz von Menschenrechtsabkommen, zum Beispiel durch sichere Arbeitsbedingungen, sowie internationale Umweltabkommen geachtet werden muss.
Betroffene Firmen müssten dazu angemessene Schritte unternehmen und könnten im Falle von Nichtbeachtung zu Strafzahlungen verpflichtet werden. Zusätzlich müssen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sicherstellen, dass ihre Unternehmensstrategie mit dem international vereinbarten 1,5-Grad Ziel kompatibel ist.
Außerdem werden Betroffenen Rechtswege eingeräumt, sollten Sie durch eine von einem Unternehmen verletzte Sorgfaltspflicht Schaden davontragen.
Multi-Akteurs-Partnerschaften leisten einen wichtigen Beitrag, entlang der Lieferketten die Menschenrechte zu stärken und die Umwelt zu schützen. So zielt zum Beispiel die als MAP organisierte Partnerschaft für Nachhaltigen Orangensaft (PANAO) darauf ab, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, existenzsichernde Löhne und Umweltschutz in der brasilianischen Orangensaftproduktion zu etablieren.
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